Das Kleingedruckte

eigengrau Plexiglas Türschild

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 2. April 2021

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen «AGB» regeln den Abschluss, Inhalt und die Abwicklung von sämtlichen Vertragsverhältnissen zwischen den Kunden und der eigengrau GmbH, soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen werden.

Vertragsabschluss

Die eigengrau GmbH erarbeitet für jede ihrer Dienstleistungen eine Offerte. Nimmt der Kunde die Offerte der eigengrau GmbH mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege an, wird zwischen dem Kunden und der eigengrau GmbH ein Vertragsverhältnis begründet, welches ausschliesslich auf der Offerte und den vorliegenden AGB basiert (Vereinbarter Auftrag). Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von der eigengrau GmbH nicht akzeptiert und sind daher nicht Vertragsbestandteil.

Leistungserbringung

Die eigengrau GmbH erbringt ihre Leistungen im Rahmen der üblichen Sorgfalt, gemäss den Weisungen des Kunden und unter Einbezug der eigenen Arbeitnehmer oder durch von der eigengrau GmbH beauftragte Drittpersonen.

Honorar und Zahlungskonditionen

Als Gegenleistung für die von der eigengrau GmbH erbrachten Leistungen hat der Kunde das vereinbarte Honorar zu bezahlen. Die Höhe des Honorars wird in der Offerte festgelegt und durch deren Annahme verbindlich vereinbart.

Sämtliche Rechnungen von der eigengrau GmbH sind in jedem Fall innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung innert der Zahlungsfrist nicht beglichen, behält sich die eigengrau GmbH vor, die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Ist der Kunde mit allfälligen Teilzahlungen im Verzug, steht der eigengrau GmbH das Recht zu, ihre Arbeiten bis zur Leistung der entsprechenden Teilzahlung einzustellen.

Soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, hat der Kunde abhängig von der Höhe der Offerte folgende Vorauszahlung zu leisten:

  • 20% ab CHF 2'500.—
  • 30% ab CHF 10'000.—
  • 40% ab CHF 25'000.—
  • individuell ab CHF 100'000.—

Sobald die eigengrau GmbH den Zahlungseingang der Vorauszahlung erhalten hat, beginnt die Leistungserbringung. Sollte keine Vorauszahlung benötigt werden oder spezielle Vereinbarungen vorliegen, beginnt die Leistungserbringung mit der Bestätigung der Offerte.

Die eigengrau GmbH stellt ihre Offerten und Rechnungen in Schweizer Franken aus. Zur Zahlung werden Schweizer Franken akzeptiert.

Annullation von Aufträgen

Annulliert der Kunde einen vereinbarten Auftrag, hat er für die Aufwendungen der eigengrau GmbH und zur Abgeltung der infolge Auftragsvorbereitung angefallenen Kosten folgende Pauschalentschädigungen zu zahlen:

  • 30% des vereinbarten Honorars, sofern die Annullation weniger als 7 Kalendertage vor Leistungserbringung erfolgt.
  • 50% des vereinbarten Honorars, sofern die Annullation weniger als 3 Kalendertage vor Leistungserbringung erfolgt.
  • Sofern die Annullation während oder nach Leistungserbringung erfolgt, behält sich die eigengrau GmbH das Recht vor, 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.

Ist der nachgewiesene Schaden der eigengrau GmbH grösser als der Betrag der Pauschalentschädigungen, hält der Kunde die eigengrau GmbH auch im überschiessenden Betrag schadlos.

Haftungsausschluss

Die eigengrau GmbH verpflichtet sich zu einer getreuen und sorgfältigen Ausführung ihrer Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, die eigengrau GmbH nicht an der Erfüllung ihrer Leistungen zu hindern. Jegliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung der eigengrau GmbH für ihre Leistungen, ihre Arbeitsergebnisse und daraus entstandene Schäden aller Art wird vollumfänglich ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen wird in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.

Urheber- und andere Schutzrechte

Gemäss Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG)

Alle bei der Erstellung und Erfüllung des vereinbarten Auftrags entstandenen Urheber- und allfällige andere Schutzrechte gehören ohne schriftliche Vereinbarung ausschliesslich der eigengrau GmbH. Der Verkauf der oben erwähnten Rechte sowie die Übertragung kann zusätzlich verrechnet werden und muss in jedem Fall durch den Kunden schriftlich initiiert und begründet werden. Der Kunde hat jedoch das unübertragbare Recht, die bei Erfüllung des Vereinbarten Auftrags entstandenen Arbeitsergebnisse privat und kommerziell zu nutzen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Veräusserung der Arbeitsergebnisse an Drittpersonen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der eigengrau GmbH zulässig. Eine Veränderung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden ist ohne schriftlicher Zustimmung der eigengrau GmbH untersagt.

Die eigengrau GmbH behält sich das Recht vor Entwürfe, Zeichnungen, Visualisierungen, Ergebnisse und insbesondere das finale Produkt unter Einhaltung des Datenschutzes zu veröffentlichen und zu bewerben. Der Veröffentlichungszeitpunkt wird von der eigengrau GmbH mit dem Kunden koordiniert.

Sollte der Kunde der eigengrau GmbH besondere Weisungen erteilen, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Weisungen rechtmässig sind und insbesondere keine Urheber- oder sonstige Schutzrechte verletzt werden. Sollten dennoch Forderungen von Drittpersonen wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten gegenüber der eigengrau GmbH geltend gemacht werden, hält der Kunde die eigengrau GmbH für den entstandenen Schaden und für die Kosten im Zusammenhang mit Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung eines Streits vollumfänglich schadlos.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und der eigengrau GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar.